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Es handelt sich um einen zivilrechtlichen oder sozialrechtlichen Anspruch. |
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Der Anspruch gehört möglicherweise in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte.
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Der Anspruch lautet auf einen Geldbetrag in Euro |
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Der Anspruch ist nicht von einer Gegenleistung abhängig, und wenn, dann ist die Gegenleistung bereits erbracht. |
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Er ist in klarer, übersichtlicher Form und, wenn er nicht schon kalendermäßig bestimmt ist, auch durch Einschreiben, in Rechnung gestellt worden. |
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Der Antragsgegner hat seinen Wohnsitz bzw. Firmensitz in der Bundesrepublik.
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Antragsteller ist eine Gesellschaft oder ein Kaufmann, der unter seiner Firma Klage erheben will. |
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Antragsgegner ist eine Gesellschaft oder ein Kaufmann, der unter seiner Firma verklagt werden soll. |
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Persönlich haftender Gesellschafter der Antragstellerin ist wiederum eine Gesellschaft (z.B. GmbH & Co. KG), und diese soll ebenfalls bezeichnet werden. |
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Persönlich haftender Gesellschafter der Antragsgegnerin ist wiederum eine Gesellschaft (z.B. GmbH & Co. KG), und diese soll ebenfalls bezeichnet werden. |
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Der Antragsteller ist hier in seiner Eigenschaft als Unternehmer tätig geworden. |
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Der Antragsgegner ist in diesem Fall in seiner Eigenschaft als Verbraucher aufgetreten. |
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Antragsteller ist Partei kraft Amtes (Insolvenzverwalter, Nachlassverwalter). |
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Antragsgegner ist Partei kraft Amtes (Insolvenzverwalter, Nachlassverwalter). |
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Die Antragsteller sind Wohnungseigentümer und der Verwalter (nat. oder jur. Person) ist zur Geltendmachung des Anspruchs lediglich in fremdem Namen als ihr Vertreter ermächtigt. |
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Antragsgegner ist eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern. Der Verwalter kann nur Zustellungsempfänger sein (Verbot der gewillkürten passiven Prozessstandschaft) |
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Antragsteller ist der Verwalter einer Wohnungseigentümergesellschaft und zur Geltendmachung des Anspruchs in eigenem Namen (Prozessstandschaft) ermächtigt. |
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Ich möchte mich bereits im Mahnverfahren durch einen Prozessbevollmächtigten unterstützen lassen, um das Prozessrisiko zu minimieren. |