Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids


Ausgabe des Formulars


Das Formular soll zusammengestellt werden nach folgenden Vorgaben:


Anschrift des Mahngerichts:

Postfach
53878 - Euskirchen
Nordrhein-Westfalen wendet das automatisierte Mahnverfahren an. Es wird durch § 1 Nr. 22 der Verordnung vom 28. Januar 1999 (GV NW S. 43) geregelt. Es wurden allerdings im Gegensatz zu anderen Bundesländern zwei zentrale Mahngerichte eingeführt:

Hier können Sie den beiden in NRW zuständigen zentralen Mahngerichten in Hagen und Euskirchen einen virtuellen Besuch abstatten.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob ihr (Wohn-)sitz im Bezirk des oben markierten Oberlandesgerichts Köln liegt und damit in die Zuständigkeit des Mahngerichts in Euskirchen fällt oder aber zu den Oberlandesgerichtsbezirken Hamm und Düsseldorf zählt und somit das Mahngericht in Hagen zuständig ist, so konsultieren Sie bitte die amtliche Gerichtsdatenbank. Sie erhalten das zuständige Mahngericht dort durch Eingabe ihrer Postleitzahl.

Bitte wählen Sie (mehrere) der folgenden Optionen durch Anklicken der Kästchen aus:
Es handelt sich um einen zivilrechtlichen oder sozialrechtlichen Anspruch. Der Anspruch gehört möglicherweise in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte.
Der Anspruch lautet auf einen Geldbetrag in Euro Der Anspruch ist nicht von einer Gegenleistung abhängig, und wenn, dann ist die Gegenleistung bereits erbracht.
Er ist in klarer, übersichtlicher Form und, wenn er nicht schon kalendermäßig bestimmt ist, auch durch Einschreiben, in Rechnung gestellt worden. Der Antragsgegner hat seinen Wohnsitz bzw. Firmensitz in der Bundesrepublik.
Antragsteller ist eine Gesellschaft oder ein Kaufmann, der unter seiner Firma Klage erheben will. Antragsgegner ist eine Gesellschaft oder ein Kaufmann, der unter seiner Firma verklagt werden soll.
  Persönlich haftender Gesellschafter der Antragstellerin ist wiederum eine Gesellschaft (z.B. GmbH & Co. KG), und diese soll ebenfalls bezeichnet werden.   Persönlich haftender Gesellschafter der Antragsgegnerin ist wiederum eine Gesellschaft (z.B. GmbH & Co. KG), und diese soll ebenfalls bezeichnet werden.
Der Antragsteller ist hier in seiner Eigenschaft als Unternehmer tätig geworden. Der Antragsgegner ist in diesem Fall in seiner Eigenschaft als Verbraucher aufgetreten.
Antragsteller ist Partei kraft Amtes (Insolvenzverwalter, Nachlassverwalter). Antragsgegner ist Partei kraft Amtes (Insolvenzverwalter, Nachlassverwalter).
Die Antragsteller sind Wohnungseigentümer und der Verwalter (nat. oder jur. Person) ist zur Geltendmachung des Anspruchs lediglich in fremdem Namen als ihr Vertreter ermächtigt. Antragsgegner ist eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern. Der Verwalter kann nur Zustellungsempfänger sein (Verbot der gewillkürten passiven Prozessstandschaft)
Antragsteller ist der Verwalter einer Wohnungseigentümergesellschaft und zur Geltendmachung des Anspruchs in eigenem Namen (Prozessstandschaft) ermächtigt. Ich möchte mich bereits im Mahnverfahren durch einen Prozessbevollmächtigten unterstützen lassen, um das Prozessrisiko zu minimieren.



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