 Besonderheiten
bei Internetgeschäften
Werden
Verträge über das Internet - Homepage usw. -
abgeschlossen, müssen zur wirksamen Einbeziehung von AGB
folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Bei Verträgen
mit Verbrauchern müssen die AGB vom Verbraucher vor
Vertragsschluss im Internet eingesehen werden können.
Außerdem muss der Kunde mit der Geltung der AGB
einverstanden sein. Sendet der Kunde sein Angebot ab, sollte dies
nur nach Kenntnisnahme der AGB möglich sein. Um hier
Missverständnisse von vornherein auszuschließen, sollte
der Kunde die Bestellung bzw. den Vertrag erst abschicken können,
wenn ihm auf einer übersichtlichen Schaltfläche die AGB
zum Lesen und danach zum Drucken oder Speichern angeboten wurden
und er dies auf einer weiteren Schaltfläche mit
"Einverstanden mit der Geltung der AGB" bestätigt
hat. Zudem sollten die AGB im Internet übersichtlich,
möglichst kurz und eindeutig gestaltet sein.
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