AGB und Neues Schuldrecht



Besonderheiten bei Internetgeschäften

Werden Verträge über das Internet - Homepage usw. - abgeschlossen, müssen zur wirksamen Einbeziehung von AGB folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Bei Verträgen mit Verbrauchern müssen die AGB vom Verbraucher vor Vertragsschluss im Internet eingesehen werden können. Außerdem muss der Kunde mit der Geltung der AGB einverstanden sein. Sendet der Kunde sein Angebot ab, sollte dies nur nach Kenntnisnahme der AGB möglich sein. Um hier Missverständnisse von vornherein auszuschließen, sollte der Kunde die Bestellung bzw. den Vertrag erst abschicken können, wenn ihm auf einer übersichtlichen Schaltfläche die AGB zum Lesen und danach zum Drucken oder Speichern angeboten wurden und er dies auf einer weiteren Schaltfläche mit "Einverstanden mit der Geltung der AGB" bestätigt hat. Zudem sollten die AGB im Internet übersichtlich, möglichst kurz und eindeutig gestaltet sein.