AGB und Neues Schuldrecht



Die Sprache muss klar sein

Grundsätzlich ist es dem Verwender freigestellt, welche Punkte in den AGB allgemein geregelt werden und wie diese dargestellt werden (Sprache, Schriftart, größe, -farbe). Die Sprache der AGB muss auch die Sprache sein, in welcher die Angebote gehalten sind. Bei internationalen Geschäften müssen die AGB daher auch in Englisch verfasst werden.

Die AGB müssen sprachlich und äußerlich klar gestaltet und für den Durchschnittskunden mühelos lesbar sein. Die Gestaltung in Bezug auf die Schriftgröße sollte also nicht zu klein ausfallen. Die einzelnen Klauseln bzw. Bereiche sollten durch Überschriften klar definiert werden.