 Die
Sprache muss klar sein
Grundsätzlich
ist es dem Verwender freigestellt, welche Punkte in den AGB
allgemein geregelt werden und wie diese dargestellt werden
(Sprache, Schriftart, größe, -farbe). Die Sprache der
AGB muss auch die Sprache sein, in welcher die Angebote gehalten
sind. Bei internationalen Geschäften müssen die AGB
daher auch in Englisch verfasst werden.
Die AGB müssen
sprachlich und äußerlich klar gestaltet und für
den Durchschnittskunden mühelos lesbar sein. Die Gestaltung
in Bezug auf die Schriftgröße sollte also nicht zu
klein ausfallen. Die einzelnen Klauseln bzw. Bereiche sollten
durch Überschriften klar definiert werden.
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