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Der
direkte Weg zu Ihrem Geld
Hier
können Sie Ihren Mahnbescheid, auch wenn Sie selbst keine
Formulare zuhause haben, bequem online ausfüllen. Ein
Mitarbeiter der adiuvo.org druckt
Ihre Angaben in das jeweils gültige Antragsformular und
sendet es in Ihrem Auftrag bis 15:30 Uhr am selben,
ansonsten am nächsten Werktag an das zuständige
Mahngericht ab. Von dort erhalten Sie dann sämtliche weitere
Mitteilungen, die Zahlungsaufforderung für die
Gerichtsgebühren und den folgenden Antrag auf Erlass eines
Vollstreckungsbescheids, genauso, als hätten Sie den
Mahnbescheidsantrag selbst ausgefüllt. Noch einfacher
geht es, wenn Sie im folgenden Formularregister die Auswahl
"Prozessbevollmächtigten einschalten" anklicken. In
diesem Fall wird ein Anwalt zu Ihrem Mahnbescheid hinzugezogen,
der Ihre Eingaben gewissenhaft überprüft und ggf.
Korrekturen mit Ihnen durchspricht.
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Mahnbescheid
- was ist das?
Da
viele Schuldner die Geldforderungen Ihrer Gläubiger gar nicht
bestreiten, jedoch trotzdem nicht auf sie zahlen, hat der
Gesetzgeber in §§
688 ff. ZPO zur Entlastung der Gerichte ein vereinfachtes
Verfahren, das Mahnverfahren entwickelt, das dem Schuldner auf
direktem Weg ohne Prozess einen vollstreckbaren Titel verschafft,
nämlich den sog. Vollstreckungsbescheid. Da die
Ansprüche des Gläubigers folglich im Mahnverfahren vom
Gericht nicht geprüft werden, hat der Schuldner jedoch
bereits in einer Vorstufe, dem Mahnbescheid die
Möglichkeit, durch Absendung eines dem ihm zugestellten
Mahnbescheid beigefügten roten Formulars der
Forderung ganz oder teilweise zu widersprechen. Dadurch
verliert der Mahnbescheid ganz oder teilweise seine Wirkung. Für
den Fall, dass der Gläubiger zuvor beantragt hat, in diesem
Fall das streitige Verfahren durchzuführen, wird nun das
Verfahren nach Zahlung der Gerichtskosten an das von ihm
bezeichnete Gericht abgegeben. Damit beginnt ein normaler
Zivilprozess. Widerspricht der Schuldner jedoch nicht, so
ergeht Vollstreckungsbescheid. Gegen diesen kann der Schuldner
nurmehr binnen 14 Tagen Einspruch erheben. Der Einspruch hat keine
die Vollstreckung hemmende Wirkung, der Gläubiger macht sich
jedoch u.U. durch sie schadensersatzpflichtig, wenn sich im
folgenden gerichtlichen Verfahren herausstellt, dass der Einspruch
begründet war. Weil das Mahnverfahren nur einen Bruchteil
der Kosten eines Zivilprozesses auslöst, wird es außerdem
vielfach von den Gerichten Klägern, die aufgrund Ihrer
Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe erhalten, als einfacherer
und billigerer Weg zum Vollstreckungstitel vorgeschrieben. Das
ändert nichts daran, dass die Mahnverfahren in 2/3 der Fälle
doch in einen gewöhnlichen Zivilprozess münden.
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Was
kostet mich das?
Die
adiuvo.org erhebt für die Bearbeitung eine
Schutzgebühr von 1,- EUR. Hinzu kommen die Kosten des
Mahnbescheidformulars (je nach Formular auch etwa 1 EUR) und die
Porti. Die weiteren Kosten sind die eines gewöhnlichen
Mahnverfahrens: Gerichtskosten und, wenn Sie einen Anwalt
eingeschaltet haben, die Kosten des Anwalts. Diese richten sich
nach dem Streitwert. So kostet das Mahnverfahren z.B. bei einem
Streitwert von 600 EUR 23 EUR Gerichtskosten und ggf. 62,64 EUR
Anwaltsgebühren. Die genauen Kosten finden Sie, jeweils nach
Ihrem aktuellen Streitwert berechnet, in der Navigationsleiste
links, ein Klick auf die Zahl zeigt den zugehörigen Posten.
Sämtliche der aufgeführten Kosten fallen,
wenn Sie zu 100% obsiegen, allein dem Gegner zur Last, anderenfalls
werden sie entsprechend gequotelt. Die Kosten entstehen
selbstverständlich erst dann, wenn Sie nach der letzten
Formularseite tatsächlich auf den dort erscheinenden Button
"Abschließen" drücken.
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