Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids





Der direkte Weg zu Ihrem Geld

Hier können Sie Ihren Mahnbescheid, auch wenn Sie selbst keine Formulare zuhause haben, bequem online ausfüllen. Ein Mitarbeiter der adiuvo.org druckt Ihre Angaben in das jeweils gültige Antragsformular und sendet es in Ihrem Auftrag bis 15:30 Uhr am selben, ansonsten am nächsten Werktag an das zuständige Mahngericht ab. Von dort erhalten Sie dann sämtliche weitere Mitteilungen, die Zahlungsaufforderung für die Gerichtsgebühren und den folgenden Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids, genauso, als hätten Sie den Mahnbescheidsantrag selbst ausgefüllt.
Noch einfacher geht es, wenn Sie im folgenden Formularregister die Auswahl "Prozessbevollmächtigten einschalten" anklicken. In diesem Fall wird ein Anwalt zu Ihrem Mahnbescheid hinzugezogen, der Ihre Eingaben gewissenhaft überprüft und ggf. Korrekturen mit Ihnen durchspricht.


Mahnbescheid - was ist das?

Da viele Schuldner die Geldforderungen Ihrer Gläubiger gar nicht bestreiten, jedoch trotzdem nicht auf sie zahlen, hat der Gesetzgeber in §§ 688 ff. ZPO zur Entlastung der Gerichte ein vereinfachtes Verfahren, das Mahnverfahren entwickelt, das dem Schuldner auf direktem Weg ohne Prozess einen vollstreckbaren Titel verschafft, nämlich den sog. Vollstreckungsbescheid.
Da die Ansprüche des Gläubigers folglich im Mahnverfahren vom Gericht nicht geprüft werden, hat der Schuldner jedoch bereits in einer Vorstufe, dem Mahnbescheid die Möglichkeit, durch Absendung eines dem ihm zugestellten Mahnbescheid
beigefügten roten Formulars der Forderung ganz oder teilweise zu widersprechen.
Dadurch verliert der Mahnbescheid ganz oder teilweise seine Wirkung. Für den Fall, dass der Gläubiger zuvor beantragt hat, in diesem Fall das streitige Verfahren durchzuführen, wird nun das Verfahren nach Zahlung der Gerichtskosten an das von ihm bezeichnete Gericht abgegeben. Damit beginnt ein normaler Zivilprozess.
Widerspricht der Schuldner jedoch nicht, so ergeht Vollstreckungsbescheid. Gegen diesen kann der Schuldner nurmehr binnen 14 Tagen Einspruch erheben. Der Einspruch hat keine die Vollstreckung hemmende Wirkung, der Gläubiger macht sich jedoch u.U. durch sie schadensersatzpflichtig, wenn sich im folgenden gerichtlichen Verfahren herausstellt, dass der Einspruch begründet war.
Weil das Mahnverfahren nur einen Bruchteil der Kosten eines Zivilprozesses auslöst, wird es außerdem vielfach von den Gerichten Klägern, die aufgrund Ihrer Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe erhalten, als einfacherer und billigerer Weg zum Vollstreckungstitel vorgeschrieben. Das ändert nichts daran, dass die Mahnverfahren in 2/3 der Fälle doch in einen gewöhnlichen Zivilprozess münden.


Was kostet mich das?

Die adiuvo.org erhebt für die Bearbeitung eine Schutzgebühr von 1,- EUR. Hinzu kommen die Kosten des Mahnbescheidformulars (je nach Formular auch etwa 1 EUR) und die Porti.
Die weiteren Kosten sind die eines gewöhnlichen Mahnverfahrens: Gerichtskosten und, wenn Sie einen Anwalt eingeschaltet haben, die Kosten des Anwalts. Diese richten sich nach dem Streitwert. So kostet das Mahnverfahren z.B. bei einem Streitwert von 600 EUR 23 EUR Gerichtskosten und ggf. 62,64 EUR Anwaltsgebühren. Die genauen Kosten finden Sie, jeweils nach Ihrem aktuellen Streitwert berechnet, in der Navigationsleiste links, ein Klick auf die Zahl zeigt den zugehörigen Posten.
Sämtliche der aufgeführten Kosten fallen, wenn Sie zu 100% obsiegen, allein dem Gegner zur Last, anderenfalls werden sie entsprechend gequotelt.
Die Kosten entstehen selbstverständlich erst dann, wenn Sie nach der letzten Formularseite tatsächlich auf den dort erscheinenden Button "Abschließen" drücken.