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Hinweis: Rechtsanwälte sind nach § 5 Telemediengesetz (TMG) vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179) verpflichtet, die unten stehenden Angaben in ihre Internetseiten aufzunehmen. Bereits seit dem 1. Januar 2002 hatte Deutschland per Änderung der Vorläuferregelung im Teledienstegesetz durch Art. 1 und 4 Abs. 1 Gesetz v. 14. Dezember 2001 (BGBl. I 2001, 3721) die entsprechende EG-Richtlinie über den Elektronischen Geschäftsverkehr, RL 2000/31/EG vom 8. Juni 2000 (Abl. Nr. L 178/1) umgesetzt. |
adiuvo.org Tel.
02533 - 93 51 12 |
Für Rechtsanwalt Matthias Hermanns ist berufs- und kammerrechtlich zuständig die Rechtsanwaltskammer
bei dem Oberlandesgericht Hamm Tel.
02381 - 98 50 - 00 |
Für
die anwaltliche Tätigkeit gelten folgende Gebühren- und
Berufsordnungen: Die Bundesrechtsanwaltskammer stellt im Rahmen ihres Internetangebotes eine Aufstellung der berufsrechtlichen Regelungen zur Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 5 TMG unter der Rubrik "Berufsregeln" zur Verfügung, auf die hiermit ausdrücklich Bezug genommen wird. |
Matthias
Hermanns führt die in Deutschland verliehene
Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt". |
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